A&S Pflege Intensiv GmbH
Datenschutzerklärung Bewerbung

Datenschutzerklärung Bewerbung

Datenschutzerklärung Bewerbung

Wir nehmen Ihre Rechte auf Privatsphäre, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung sehr ernst. Daher möchten wir Sie über folgendes informieren:

 Wer sind wir?

A&S Pflege-Intensiv GmbH
Wettinstr. 7 
D – 04552 Borna
Telefon: +49 (0)3433 7783 98-8 
Telefax: +49 (0)3433 7783 98-9
E-Mail: info@aspi-borna.de
Internet: www.aspi-borna.de

Die Gesellschaft wird in gemeinsamer Geschäftsführung vertreten durch:

Achim Schönitz und Stefan Seiler

 Wer ist bei uns für den Datenschutz verantwortlich? (Datenschutzbeauftragter)

Bei uns ist jeder für das Thema Datenschutz verantwortlich. Zusätzlich haben wir uns entschieden, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Um seine Unabhängigkeit zu gewährleisten, haben wir einen externen Berater beauftragt. Dabei handelt es sich um Lars Bosse. Gern können Sie ihn jederzeit kontaktieren. Sie erreichen ihn wie folgt:

Lars Bosse | LBC Management Support
Gohliser Str. 6 | 04105 Leipzig
Tel.:  +49/ 341/ 30 677 145
Email: AuS@DSB.Management

Wir erheben Daten von Ihnen.
Welche? Woher? Wie lange? Und dürfen wir das überhaupt?

Eine übersichtliche Antwort auf diese Fragen können Sie unserer Tabelle entnehmen:

Datenkategorien

Quellen

Zwecke

Speicherungsdauer

Rechtsgrundlage

Name, Erreichbar-keitsdaten, sonstige Daten aus der Bewerbung

Ihre Bewerbung an uns

Begründung eines Beschäftigungsverhält-nisses

Bei Zustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses: bis zum Ablauf der Aufbewahrungs-frist, i.d.R. 10 Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Bei Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses: bis max. sechs Monate nach unserer Mitteilung darüber

Artikel 88 Absatz 1 EU-DSGVO i.V.m.
§26 Absatz 1 BDSG

Notizen im Rahmen des Bewerbungs-verfahrens
/-gespräche

Aus dem Bewer-bergespräch heraus, angefer-tigt von den autorisierten Gesprächs-partnern

Begründung eines Beschäftigungsverhält-nisses

Bei Zustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses: bis zum Ablauf der Aufbewahrungs-frist, i.d.R. 10 Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Bei Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses: bis max. sechs Monate nach unserer Mitteilung darüber

Artikel 88 Absatz 1 EU-DSGVO i.V.m.
§26 Absatz 1 BDSG

Sind wir verpflichtet, diese Daten zu erheben? Was geschieht, wenn wir diese Daten nicht erheben?

Eine gesetzliche Pflicht zu Erhebung aller dieser Daten besteht in der Bewerbungsphase noch nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Fehlen einiger oder aller Daten gelegentlich zu Nachfragen oder bei dauerhaftem Fehlen zur Unmöglichkeit der Einstellung führen kann.

Warum speichern wir Ihre Daten im Falle einer Absage für sechs Monate?

Natürlich sagen wir niemandem gern ab. In den Fällen, in denen dies leider geschieht, speichern wir Ihre Bewerbungsdaten für weitere sechs Monate. Hierbei berufen wir uns auf Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO. Nach dieser Vorschrift ist die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten zulässig, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

Unser berechtigtes Interesse leiten wir aus § 15 Absatz 4 des Allgemeines Gleichbehandlungs-gesetzes (AGG) ab. Nach dieser Vorschrift muss ein Entschädigungsanspruch nach einer Diskriminierung innerhalb einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt im Bewerbungsverfahren mit dem Zugang der Ablehnung. Nach unserem Dafürhalten ist, sofern drei Monate nach Absage uns noch keine Beschwerde bekannt ist, nicht davon auszugehen, dass eine solche gegeben ist, sodass wir bis dahin zur Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen (Verteidigung gegen einen Entschädigungsanspruch) die Daten speichern dürfen. Sofern Sie einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot geltend machen, dürfen wir Daten bis zum Abschluss des Vorgangs speichern; auch dies zur Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen (Verteidigung gegen einen Entschädigungsanspruch).

Wir haben bei unseren Verträgen eine sechsmonatige Probezeit vereinbart. Wir erleben immer wieder, dass Bewerber die Stelle nicht antreten oder innerhalb dieser Zeit das Arbeitsverhältnis beenden. Um eine Nachbesetzung für uns schnell mit den bereits Kennengelernten anderen Bewerbern zu ermöglichen, speichern wir die Daten der Bewerber bis zu sechs Monate.

Bei Vorliegen einer Einwilligung, dass wir Sie auch für spätere frei Positionen ansprechen dürfen, speichern wir die Daten auch darüber hinaus. Diese Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich für die Zukunft widerrufen. 

Wem übermitteln wir die Daten? Und: Verlassen die Daten den europäischen Wirtschaftsraum?

Wir arbeiten gelegentlich mit externen Recruiting Portalen zusammen, die wir sorgfältig ausgewählt haben, vertraglich binden und regelmäßig überprüfen. Hierbei verlassen Ihre Daten weder die EU noch den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Welche Rechte haben Sie?

Sie haben durch die DSGVO zahlreiche Rechte: Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Ferner haben Sie die Möglichkeit, sich über uns bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die Rechte können Sie gegenüber unserem Datenschutzbeauftragten geltend machen. Höflich weisen wir darauf hin, dass diese Rechte ggf. an Voraussetzungen geknüpft sind, auf deren Vorliegen wir bestehen werden.

Sie sind nicht ausgewählt worden, haben aber trotzdem Interesse, bei anderen freien Positionen angesprochen zu werden?

Das ist ganz einfach, indem Sie uns für diese Nutzung eine freiwillig abgegeben Erlaubnis (Einwilligung) geben. Ein Formblatt dazu finden Sie in der Anlage.